Die
Ergotherapie nimmt einen zentralen Platz unter den Heilmaßnahmen der
Rehabilitation von Kranken und Behinderten und zunehmend auch in der
Gesundheitsprävention ein. Auf ärztliche Anordnung hin zielt die
ergotherapeutische Behandlung ab auf die Wiederherstellung und den
bestmöglichen Gebrauch aller körperlichen, geistigen und seelischen
Funktionen. Im Vordergrund steht dabei das Ziel, den Klienten -
Patienten und Rehabilitanden - zu helfen, ihre beruflichen, sozialen
und häuslichen Bedürfnisse zu erfüllen, damit diese so weit
wie
möglich wieder an allen Seiten des Lebens teilhaben
können.
Wo arbeiten
Ergotherapeutinnen und -therapeuten?
Das Arbeitsfeld der Ergotherapie und die
Einsatzbereiche sind sehr vielfältig. ErgotherapeutInnen sind
tätig in Unfall-, Rehabilitations- und Kinderkliniken,
orthopädischen, psychiatrischen, neurologischen, (hand-)chirurgischen,
rheumatologischen Kliniken, geriatrischen und heilpädagogischen
Einrichtungen, in Werkstätten für behinderte Menschen, in
Berufsförderungswerken, in Förderschulen oder aber als
niedergelassene Ergotherapeuten in der eigenen Praxis.
Welche Fähigkeiten und Neigungen
sollte man für diesen Beruf mitbringen?
Der
Ergotherapie-Beruf ist nahezu ideal für Menschen, die einerseits gerne
im sozialen und medizinischen Bereich tätig sind und andererseits
auch ihre kreativen Neigungen in ihren Beruf mit einbringen möchten:
Neben den medizinischen und berufskundlichen Lerngebieten bietet
die Ausbildung eine Reihe von Fächern aus dem handwerklichen und
gestalterisch-kreativen Bereich, wie Holzbearbeitung, Flechten mit
Rohr und Töpferei, Umgang mit Textilien, Lederbearbeitung, aber auch
Spiel und technische Medien.
Was
muss man für die
Ausbildung mitbringen?
- Wichtigste
formelle Voraussetzung für die Ausbildung ist
der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
oder
der Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene
Berufsausbildung.
- Man
muss die
körperliche und geistige Eignung für den Ergotherapeuten-Beruf
besitzen. Ein ärztliches Zeugnis bestätigt diese Eignung
- Man
muss eine "weiße Weste" haben, darf also nicht straffällig geworden
sein. Zu bestätigen ist dies durch ein aktuelles amtliches
Führungszeugnis des
Bundeszentralregisters
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Ergotherapie