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Das wichtigste Aufgabe der Physiotherapie:

Korrektur von Haltungsschäden und Bewegungseinschränkungen, damit der behandelte Mensch seine ursprünglichen Körperfunktionen so gut wie möglich nutzen kann.

Die Berufbezeichnung 

Physiotherapeut / Physiotherapeutin 

ist gesetzlich geschützt!

 

PhysiotherapeutInnen therapieren Bewegungseinschränkungen und Haltungsschäden aller Art. Die Therapie ist auf die ärztliche Diagnose abgestimmt, wird vom behandelnden Arzt überwacht, jedoch selbstständig aufgebaut. Eine wesentliche Rolle kommt der Physiotherapie auch in der Gesundheitsprävention zu.

Kaum ein Berufsfeld bietet so zahlreiche und mannigfaltige Spezialisierungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten wie das der Physiotherapie! Die Einsatzgebiete reichen von den klassisch-medizinischen Bereichen über den Kur- und Wellness-Bereich bis hin zur Sportphysiotherapie. Arbeitsmöglichkeiten bestehen daher in Kliniken der Maximalversorgung, in Einrichtungen der Rehabilitation und Kur und in Einrichtungen des Sports sowie als Angestellte/r oder Selbstständige/r in einer physiotherapeutischen Praxis.

In der Gesundheitsprävention sind PhysiotherapeutInnen gerne gesehene Begleiter von Schulprojekten oder von Gesundheitsprojekten in Firmen, insbesondere wenn es darum geht, Haltungsschäden vorzubeugen. Bekannt ist auf diesem Feld insbesondere die "Rückenschule", die auch kaum mehr in einem Programm der Volkshochschulen fehlen darf.

Welche Fähigkeiten und Neigungen sollte man für diesen Beruf mitbringen?

Der Physiotherapeuten-Beruf ist nahezu ideal für Menschen, die einerseits gerne im sozialen und medizinischen Bereich tätig sind und andererseits auch ihre sportlichen und gymnastischen Neigungen beruflich einbringen wollen

Welche Voraussetzungen muss ich für die Ausbildung erfüllen?

  • Wichtigste formelle Voraussetzung für die Ausbildung ist der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder der Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung.
  • Man muss bei Aufnahme der Ausbildung mindestens 17 Jahre alt sein.
  • Man muss die körperliche und geistige Eignung für den Logopäden-Beruf besitzen. Ein ärztliches Zeugnis bestätigt diese Eignung.
  • Man muss eine "weiße Weste" haben, darf also nicht straffällig geworden sein. Zu bestätigen ist dies durch ein aktuelles amtliches Führungszeugnis des Bundeszentralregisters.

Mehr zu den Voraussetzungen und zur Bewerbung an einer Berufsfachschule finden Sie hier

Hier mehr zur Physiotherapie

 
 
 
 
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